AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Von Honigberg.ch, Sanna Laurén, Wanderleiterin SBV
Anmeldung & Bezahlung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Damit gelten die AGB’s als akzeptiert. Nach Erhalt der Anmeldung informiert dich Honigberg über den weiteren Verlauf. Bitte melde dich möglichst frühzeitig für deine Tour an.
Die Wanderung/Angebot ist spätestens 30 Tage vor der Tour/Anlass zu bezahlen. Sollte die Anmeldung kurzfristig erfolgen, ist der Betrag sofort zu begleichen.
Tarife Wanderleitung bei individuellen Touren und Angeboten
Die Tarife richten sich nach den Empfehlungen des Schweizer Wanderleiter Verband
https://www.asam-swl.ch/de/Wanderungen/Tarife/. Sämtliche Spesen fallen zu Lasten des Gastes und werden separat dazugerechnet.
Leistungen
Im Preis inbegriffen sind die Wanderleitungskosten und Halbpension gemäss Ausschreibung im Programm. Nicht inbegriffen sind Zwischenverpflegungen, Getränke, Transportkosten, Mietmaterial, sonstige Spesen und Versicherungen.
Programmänderung/Sicherheit
Die Touren finden in der Regel bei jedem Wetter statt, werden jedoch angepasst, wenn die Verhältnisse im Gebiet zu schlecht sind. Die Wanderleitung ist berechtigt, aus Sicherheitsgründen (z.B. Lawinengefahr) sowie bei unvorhersehbaren Ereignissen, Programmänderungen vorzunehmen.
Die Touren werden dementsprechend angepasst, ohne Rücksprache mit den Gästen. Es darf eine Alternative mit ähnlichen Schwierigkeiten und Voraussetzungen zusammengestellt werden. Eventuelle Mehr- oder Minderkosten werden dem Teilnehmer verrechnet, bzw. rückerstattet.
Teilnahmebedingungen
Für sämtliche Touren ist eine gute Gesundheit und eine entsprechende Ausrüstung erforderlich, welche aus der Packliste ersichtlich ist. Wenn die konditionellen und technischen Voraussetzungen nicht gemäss Ausschreibung erfüllt sind, kann die Wanderleitung den Teilnehmer oder die Teilnehmerin vom Anlass ausschliessen. Bei Ausschluss aus genannten Gründen erfolgt keine Rückerstattung.
Die Wanderleitung ist vor der Tour zu informieren, wenn Allergien oder andere relevante, gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen.
Pflichten
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen verpflichten sich:
- den Weisungen der Wanderleitung Folge zu leisten
- zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Anerkennung, Kameradschaft und Hilfsbereitschaft
- zu einem umweltbewussten Verhalten
Die Wanderleitung steht während der Tour für die Gesamtleitung der Gruppe und nur in Ausnahmefällen für die persönliche Betreuung einzelner Gäste zur Verfügung. Die Wanderleitung entscheidet im Interesse der Gruppe und der Sicherheit. Die erteilten Weisungen sind zu befolgen.
Rücktritt durch Teilnehmer und Teilnehmerinnen
Der Rücktritt von einer Tour oder Angebot muss vom Teilnehmer oder der Teilnehmerin schriftlich gemeldet werden. Als Stichtag gilt der Eingang der schriftlichen Meldung. Falls diese am Wochenende oder an einem Feiertag stattfindet, ist der nächste Arbeitstag massgebend. Es gelten folgende Rückerstattungen:
Bis 15 Tage: Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00
14 – 8 Tage: 50% des Preises
7 – 3 Tage: 70% des Preises
2 – 0 Tage: 100% des Preises
Anstelle einer Annullation kann eine Ersatzperson unter den bestehenden Vertragsbedingungen die Tour antreten. Bei Abbruch der Tour oder des Kurses, durch den Teilnehmer oder die Teilnehmerin, besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung
Rücktritt durch Honigberg
Wird die Wanderung aufgrund von zu kleiner Teilnehmerzahl abgesagt, wird der gesamte bezahlte Betrag zurückerstattet. Die Tour kann auch mit weniger Teilnehmer stattfinden, sofern die Teilnehmer bereit sind, einen höheren Preis in Kauf zu nehmen.
Wird die Wanderung aufgrund von schlechten Verhältnissen und mangels passender Alternative abgesagt, werden die gesamten bezahlten Beträge zurückerstattet. Abzüglich Anzahlungen, welche Honigberg nicht zurückerstattet bekommt.
Bildrechte
Auf den Wanderungen werden Fotos und allenfalls Filme von der Wanderleitung und den Teilnehmern gemacht. Die Teilnehmer erklären sich mit der Verwendung des Bildmaterials durch Honigberg als einverstanden.
Schutz der persönlichen Daten
Der Veranstalter verwendet Kundendaten für die Bearbeitung der Anmeldungen und für den Versand des eigenen Newsletters. Die Daten werden nicht weitergeben.
Datenschutzerklärung
Die Datenschutzerklärung ist auf der Website separat einsehbar.
Haftung, Versicherung Als qualifizierte Wanderleiterin biete ich während der Tour grösstmögliche Sicherheit. Beim Wandern und Schneeschuhlaufen ist jedoch ein Restrisiko nicht auszuschliessen. Mit der Anmeldung anerkennst du diese Gefahren ausdrücklich und verzichtest bezüglich dieses Restrisikos auf Schadenersatz oder Haftungsansprüche an Honigberg. Die Haftung von der Wanderleitung ist für leichte Fahrlässigkeit, Verschulden der Teilnehmer, Drittverschulden oder höhere Gewalt ausgeschlossen. Mit der Anmeldung verzichten die Teilnehmer auf Schadenersatz- oder Haftungsansprüche an die Wanderleitung von Honigberg.
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Eine ausreichende Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmenden.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die vertragliche Vereinbarung unterliegt dem schweizerischen Recht. Der Gerichtsstand ist Altdorf.
6461 Isenthal, Oktober 2023